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Palliative Beratung

Wenn die Richtung sich verändert

Zu Beginn einer lebensbedrohlichen Erkrankung ist es selbstverständlich auf eine Heilung oder eine Verbesserung der Krankheitssituation zu hoffen und alle therapeutischen Möglichkeiten in Anspruch zu nehmen.

Im Verlauf der Erkrankung zeichnet sich jedoch leider oft ab, dass die Situation nicht mehr verbessert werden kann.

Ist es ein Zeichen der Hoffnungslosigkeit oder ein realistischer, weitschauender Blick, die Information einer Palliativberatung oder eines Hospizdienstes in Anspruch zu nehmen?

Aus unserer Erfahrung heraus ist es sehr wichtig, sich frühzeitig an palliative oder hospizliche Beratungsangebote zu wenden. Es verändert und weitet den Blick für ergänzende Hilfen und Maßnahmen – mit dem Ziel, die Lebensqualität des Betroffenen zu verbessern. Auch hochbetagte Menschen an ihrem natürlichen Lebensende profitieren sehr von den palliativen Behandlungsmöglichkeiten.

Hospizdienste als Teil der multiprofessionellen palliativen Versorgung.

Die Palliativmedizin zeichnet sich besonders dadurch aus, dass viele Berufsgruppen gleichermaßen an der Versorgung der Patienten beteiligt sind. Alle Einblicke und Bereiche sind wichtig und dienen dazu, den Patienten in allen Lebensbereichen ganzheitlich zu begleiten.

Die unterschiedlichen palliativen Strukturen sind bundesweit implementiert und bilden ein Netzwerk, in denen Menschen versorgt werden können. Selbst in den ländlichen Gebieten sind die palliativen Einrichtungen vorhanden – oft allerdings nicht ausreichend genug, so dass eine umfassende, schnelle Versorgung nur bedingt möglich ist.

Was gehört zu den palliativen Versorgungsstrukturen?

  • Die hausärztliche Basisversorgung im Sinne der Palliativmedizin
  • Niedergelasse Fachärzte „Palliativmedizin“
  • Das ambulante Palliativteam SAPV
  • Die Palliativstationen als Fachbereiche in den Krankenhäusern
  • Ambulante Hospizdienste
  • Ambulante Pflegedienste
  • Stationäre Hospize

Wichtig:

Jeder Mensch hat laut Palliativgesetz einen Anspruch oder ein Recht auf palliativmedizinische Versorgung.

Der Deutsche Bundestag hat am 5. November 2015 mit großer Mehrheit das Hospiz und Palliativgesetz, die bessere Versorgung schwerstkranker Menschen, in Deutschland beschlossen. Es ist am 8. Dezember 2015 in Kraft getreten ist.

Hilla Schlimbach und Ute Zirwes, beide Koordinatorinnen des amb. Hospizdienstes und ausgebildete Krankenschwestern mit der palliativen Zusatzausbildung, bieten Ihnen eine unverbindliche Beratung über die hospizlichen und palliativen Themen und beantworten gerne Ihre Fragen.