Rückblick auf Informationsveranstaltung             zum § 217 – „Assistierter Suizid“

Selbstbestimmt leben …

             Selbstbestimmt sterben  …

Bietet die Suizidassistenz eine Lösung?

Über 100 interessierte Zuhörer/innen fanden sich am Abend des 3.11.2022 im evangelischen Gemeindehaus in Much ein, um mehr über dieses Thema zu erfahren. Als Vertreter der verschiedenen Organisationen waren Herr Ulrich Fink aus Köln (Ethikberater), Herr Jan M. Everts (ärztlicher Leiter des Palliativdienstes in Troisdorf), Frau Editha Royek (ev. Pfarrerin Much), Herr Josef Gerads (kath. Pfarrer Much) und die beiden Koordinatorinnen des Amb. Hospizdienstes Much anwesend. Herr Montag (Mitarbeiter der Palliativakademie an der Uniklinik Köln) moderierte den Abend.

Mit dem § 217 StGB hatte der Gesetzgeber die “geschäftsmäßige” Beihilfe zur Selbsttötung unter Strafe gestellt.  Im Februar 2020 wurde er durch das Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig und nichtig erklärt, weil es nicht dem Persönlichkeitsrecht und somit nicht dem Recht eines jeden auf Selbstbestimmung entspricht. Das Urteil macht es dringend erforderlich, dass sich unsere Gesellschaft intensiver und sachlich angemessen mit Fragen der Hilfe beim und zum Sterben auseinandersetzt. Niemand kann jedoch dazu verpflichtet werden, Suizidhilfe zu leisten. Auch Ärzte dürfen sich dagegen entscheiden, das todbringende Medikament zu rezeptieren.

Herr Fink stellte zu Beginn ausführlich den aktuellen rechtlichen Stand vor, dies auch in Abgrenzung zu der in Deutschland verbotenen Tötung auf Verlangen.  Erlaubt ist hingegen die passive Sterbehilfe, bei der das Sterben zugelassen wird und lebenserhaltene Therapien unterlassen werden.

Im Focus der Gesprächsrunde nahmen eindeutig die Möglichkeiten der Palliativtherapie einen wichtigen Platz ein.  Die palliative Medizin hat einen ganzheitlichen Blick auf alle Fassetten des Lebens und sieht den Tod nicht als Tabu.  Am Lebensende keine belastenden Symptome aushalten zu müssen, dazu Menschen um sich zu haben, die einfach da sind, das sorgt für eine bessere Lebensqualität. Werden dazu noch die Sorgen seelischer, sozialer und existenzieller Art ernst genommen, können Schwerkranke häufig ihr Leben bis zur letzten Minute aushalten.

Ein möglicher Ausweg bei unerträglichem Leid kann eine palliative Sedierung sein und der freiwillige Verzicht auf Essen und Trinken, auch Sterbefasten genannt.

Basierend auf einer gut verfassten Patientenverfügung als wichtigen Baustein, ist es unvermeidbar, sich frühzeitig Gedanken über das Lebensende zu machen. Hier werden für das selbstbestimmte Sterben erste Weichen gestellt.

Zusammengefasst informierte der Abend vielfältig zu der Fragestellung und regt so hoffentlich die Auseinandersetzung mit dem Thema an. Er hatte nicht den Anspruch, fertige Antworten zu liefern.